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Falsche Lagerung führt zur Unwirksamkeit: Viele Medikamente gehören in den Kühlschrank

Falsche Lagerung führt zur Unwirksamkeit : Viele Medikamente gehören in den Kühlschrank

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam und gehören daher in den Kühlschrank. Regine Quinke, Pressesprecherin der Apotheker in Wuppertal, erklärt, welche Mittel das sind und warum das Gemüsefach der beste Platz für sie ist.

"Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht in der Regel auf der Verpackung bzw. auf dem Beipackzettel. Im Beratungsgespräch weisen wir den Patienten ausdrücklich darauf hin", erklärt Regine Quinke.

Der Hinweis "Im Kühlschrank lagern" bedeutet, dass das Medikament konstant zwischen zwei bis acht Grad Celsius aufbewahrt werden sollte. "Idealerweise bewahrt man Medikamente, die in den Kühlschrank gehören, im Gemüsefach auf. "Hier herrscht die für Medikamente optimale Temperatur und es ist relativ gleichmäßig kühl", erläutert Regine Quinke.

In der Ablage der Kühlschranktür sollten Arzneimittel keinesfalls gelagert werden, da dort durch das häufige Öffnen keine gleichmäßig kühle Temperatur herrscht.

Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt selbst bemerkt. "Die Arzneimitteltherapie kann nicht mehr anschlagen, wenn Medikamente zu warm gelagert wurden", warnt Quinke.

In den Kühlschrank gehören alle Medikamente, die aus eiweißartigen Substanzen bestehen, so z.B. alle Insuline.

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Einige Antibiotika-Säfte sowie Augentropfen und -salben gehören ebenfalls in das Gemüsefach. Hierbei ist zu beachten, dass angebrochene Salben, Tropfen oder Säfte trotz Kühlschranklagerung nur eine begrenzte Zeit anwendbar sind. Deshalb ist es wichtig, dass Öffnungsdatum auf der Verpackung zu notieren.

Auch für die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus besteht Kühlpflicht. Ebenso müssen viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden, dauerhaft gekühlt werden.

Bei Medikamenten mit dem Vermerk "Kühl lagern und transportieren" darf die sogenannte Kühlkette unter keinen Umständen unterbrochen werden. So müssen Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause sicherstellen, dass die Medikamente ordnungsgemäß gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte dabei unbedingt vermieden werden, da ein Einfrieren der Medikamente deren Wirkung vermindern könnte.

Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie bestimmte Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

"Dauerhaft zu kühlende Medikamente eignen sich daher nur für den Versandhandel, wenn die Kühlkette gewährleistet ist", erläutert Regine Quinke.

Am Urlaubsort können Medikamente in der Minibar aufbewahrt werden, wenn die Hinweise auf dem Beipackzettel dies erlauben. Auch hier sollten Medikamente grundsätzlich nicht im Bad oder an Stellen mit direkter Sonneneinstrahlung gelagert werden. "Ob Arzneimittel wärmeempfindlich sind, wie diese auch auf der jeweiligen Reise sicher transportiert und gelagert werden können, erfahren Patienten im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Apotheke vor Ort", so Regine Quinke.